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Familienstiftung: Interessante Modelle mit anspruchsvollen Einstiegshürden

Familienstiftungen sind in Deutschland zunehmend beliebt. Von den 637 neuen Stiftungen, die 2023 gegründet wurden, waren 286 Familienstiftungen. Vor allem bei diesem Modell konnte in den vergangenen Jahren ein überdurchschnittlicher Anstieg beobachtet werden, so eine Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. Immerhin sprechen viele Argumente für eine Familienstiftung.


Bei Familienstiftungen handelt es sich um Einrichtungen, die mithilfe ihres Vermögens einen vom Stifter definierten Zweck zum Wohle der Familienmitglieder verfolgen. Dabei wird das Vermögen langfristig erhalten. Die Begünstigten kommen lediglich in den Genuss der Erträge. Dies macht eine Familienstiftung zu einer geeigneten Lösung, wenn der Stifter zum Beispiel befürchtet, dass seine Erben sein Lebenswerk aufsplitten statt weiterführen, wie im Blogbeitrag „Die Stiftung als Nachfolgelösung“ dargelegt ist.


15 Vorteile einer Familienstiftung

Die Liste an Vorteilen von Familienstiftungen ist lang. Hier sind 15:

  1. Jegliches Betriebs- und Immobilienvermögen aus allen Einkunftsarten kann in eine Familienstiftung überführt werden. Aufgrund der Natur der Einrichtung hat der Stifter die Kontrolle.
  2. Durch die Einbringung des Vermögens ist vollständiger Vermögensschutz gegeben. Die Stiftung gehört sozusagen sich selbst.
  3. Eine Familienstiftung hat Steuervorteile. So gilt bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens nach § 24 KStG ein Freibetrag in Höhe von 5000 Euro. Dadurch fallen Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer nicht zwangsläufig an.
  4. Alle 30 Jahre ist – unter Berücksichtigung hoher Freibeträge – eine Erbersatzsteuer zu zahlen. Eine Verpflichtung, die gut planbar ist!
  5. Die Überlassung von Lizenzen, Wirtschaftsgütern, Markenrechten etc. der Stiftung an eine Tochtergesellschaft führt dazu, dass diese in der Stiftung lediglich mit 15 Prozent Körperschaftssteuer besteuert wird.
  6. Es sind steuerfreie Gewinne aus Gold, Kryptowährungen, Auto etc. generierbar.
  7. Eine Familienstiftung ist als Immobiliengesellschaft realisierbar. Dadurch sind auf laufende Mieteinnahmen „nur“ 15 Prozent Körperschaftssteuer und 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag zu zahlen. Gewerbesteuer, wie sie in einer Immobilien-GmbH zu entrichten wäre, entfällt. Zudem kann die Immobilie aus einer Familienstiftung nach einer Haltedauer von zehn Jahren steuerfrei veräußert werden.
  8. In einer Familienstiftung fallen geringere Verwaltungskosten an, da keine Bilanzierungs- und Buchführungspflicht besteht.
  9. Es gibt keine Publikations- und Veröffentlichungspflichten und damit verbundene Probleme. Das Vermögen ist weitestgehend anonym.
  10. Da die Stiftung niemandem gehört, droht keine Wegzugsbesteuerung, die im Nu das gesamte Vermögen ruinieren kann.
  11. Die Ausschüttung von Gewinnen der Tochtergesellschaft an die Stiftung und Veräußerungsgewinne aus Anteilsverkäufen erfolgen zu 95 Prozent steuerfrei. Fünf Prozent bleiben als nicht abziehbare Betriebsausgaben. Auf diese zahlt die Familienstiftung 15 Prozent Körperschaftssteuer. Dies entspricht 0,75 Prozent Steuern zuzüglich Solidaritätszuschlag.
  12. Es droht kein rückwirkendes Beteiligungsrisiko, weil beispielsweise die Beteiligung zu einem gewissen Zeitpunkt zu gering war.
  13. Erträge aus dem Verkauf von Unternehmen können unter bestimmten Bedingungen steuerfrei sein.
  14. Gewinnausschüttungen sind an die gesamte Familie möglich – nicht nur an Anteilseigener, sondern auch an Kinder. Dadurch können steuerliche Freibeträge besser ausgeschöpft werden.
  15. Bei den Begünstigten, die Dividenden erhalten, ist das Teileinkünfteverfahren anwendbar, sodass diese weniger Steuern zahlen müssen.


Familienstiftung: Nachteile

Bei allen Vorteilen haben Familienstiftungen auch Nachteile. Dazu gehört, dass durch die Abgabe des Vermögens in die Stiftung keine Altersvorsorge besteht. Insbesondere jedoch liegen die Nachteile in hohen Einstiegshürden. So ist das Umwandlungsgesetz nicht anwendbar. Das bedeutet: Wer eine Familienstiftung gründen will, kann zum Beispiel keine GmbH in eine Stiftung umwandeln.
Zudem sind Familienstiftungen nicht grundsätzlich gemeinnützig. Dadurch werden bei der Gründung hohe Steuern ausgelöst. Zudem gelten in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Mindestbeträge. Allen, denen die Frage im Kopf herumschwirrt „Familienstiftung – ab welchem Vermögen?“ sei gesagt: Es sollten nicht weniger als 100.000 Euro vorhanden sein.
Entsprechend den anspruchsvollen Hürden wird zur Gründung einer Familienstiftung ein Rechtsanwalt benötigt und aufgrund der intensiven Beratung sind die Einrichtungskosten hoch. Ist der Einstieg jedoch erfolgreich vollzogen, ist die Familienstiftung ein interessantes Modell zum Vermögensschutz und zur Familienabsicherung ohne Erbstreitigkeiten.


Familienstiftung – Beispiel

Bekannte Familienstiftungen in Deutschland wie die der ALDI-Brüder, der Familie Würth oder der Familie Fielmann sind bekannte Beispiele. Aber auch schon, wenn jemand eine Immobilie mit einem Wert von einer Million Euro besitzt und möchte, dass die Kinder diese nicht verkaufen, ist die Frage sinnvoll, ob eine Familienstiftung gegründet werden sollte, um das Lebenswerk zu sichern.
Für eine optimale Nutzung des Steuerangebots jedoch bedarf es kompetenter Beratung. Gerne unterstützen wir Sie als unseren Mandanten mit unserer Expertise.


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