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Holding – eine Organisationsstruktur, die gut durchdacht werden will

Wenn es um die optimale Gestaltung von Unternehmen geht, ist die Wahl der Rechtsform längst nicht alles. Wichtig ist auch die Organisationsstruktur. Eine mögliche und oft favorisierte Variante, zum Beispiel bei Immobilieninvestitionen, stellt die Holding dar. Sie ist jedoch ein komplexes Konstrukt, das mit vielen Fragen einhergeht: Welche Vorteile und Nachteile hat die Holding? Wann ist sie geeignet, wie wird sie gegründet? Und was überhaupt ist eine Holding?


Die eine Holding gibt es nicht. Vielmehr kann es sich um verschiedene Typen handeln. Auf jeden Fall ist eine Holding beziehungsweise Holding-Gesellschaft ein Unternehmen, dessen Betriebszweck aus dem Erwerb von Kapitalbeteiligungen an einem oder mehreren rechtlich selbstständigen Unternehmen besteht. Die Holding wird als Muttergesellschaft bezeichnet und die Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, heißen Tochtergesellschaften.

Holding gründen

Eine Holding kann mit mindestens zwei Unternehmen der Rechtsformen UG, Ltd, AG oder GmbH gegründet werden. Ist die Muttergesellschaft zum Beispiel eine GmbH, ist von einer Holding-GmbH die Rede. Bei allen Unternehmen kann es sich sowohl um neue als auch um bestehende Firmen handeln. Das Vorgehen bei der Gründung richtet sich nach den jeweiligen dieser Voraussetzungen. Ebenfalls variabel ist, wie viele Anteile die Holding an der Tochtergesellschaft oder den Tochtergesellschaften hält. Grundsätzlich sind es zwischen zehn und 100 Prozent. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Muttergesellschaft mindestens eine 15-prozentige Beteiligung an der Tochtergesellschaft haben muss, damit keine Gewerbesteuer anfällt.


Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten

Der wesentliche Vorteil von Holdings liegt in den steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten. So sind die Gehälter für Geschäftsführer der Tochtergesellschaften als Betriebsausgaben abziehbar. Erzielen die Tochtergesellschaften Gewinne, dann müssen sie dafür zunächst circa 30 Prozent Steuern zahlen (15 Prozent Körperschaftssteuer und circa 15 Prozent Gewerbesteuer). Danach können sie 95 Prozent des Geldes steuerfrei an die Holding abführen. Die übrigen fünf Prozent sind zu den üblichen Regelungen von ca. 30 Prozent zu versteuern. Das bedeutet, dass vom Gewinn nach Steuern noch einmal 1,5 Prozent Steuern abfließen.

Besteht ein Gewinnabführungsvertrag zwischen Mutter und Töchtern, verlagert sich die Besteuerung – und die Haftung – auf die Holding. Diese kann Gewinne mit eventuellen Verlusten anderer Tochterunternehmen verrechnen, in bestehende Tochterunternehmen investieren oder neue gründen. Darüber hinaus hat der Unternehmer die Möglichkeit, Gewinne nach und nach an sich privat auszuzahlen und dadurch steuerliche Vorteile auszunutzen. 


Es ist aber auch möglich, Gewinne aus der Tochtergesellschaft nicht an die Muttergesellschaft weiterzuleiten, sondern im Unternehmen zu belassen und dieses dann zum höheren Preis zu verkaufen. Bei einem solchen Exit ist der Erlös nicht der Tochter zuzurechnen und es fallen lediglich 1,5 Prozent Steuern an.

Wann sich eine Holding lohnt

Somit sind Start-ups, deren Gründer einen Exit anstreben, ein typischer Anwendungsfall. Dabei ermöglicht es die Holding auch, Geschäftsbereiche zu trennen und Risiken zu streuen. So würden sich Holdings zum Beispiel für die Investoren in der TV-Gründershow „Die Höhle der Löwen“ eignen. Tatsächliche prominente Beispiele sind die Fressnapf Holding, die Porsche Holding und die Kabel Deutschland Holding.


Daneben ist eine Holding geeignet, um in späteren Jahren eine Rente zu generieren. Denn diese wird dann zum Abgeltungssteuersatz oder zum geringeren individuellen Steuersatz zuzüglich Solidaritätszuschlag ausgezahlt.

Stark vereinfach formuliert, kann eine Holding also dann sinnvoll sein, wenn der Unternehmer das erwirtschaftete Geld nicht sofort benötigt. In der Holding kann er es „zwischenparken“ und durch Reinvestitionen „arbeiten lassen“.

Nachteile einer Holding

Der Unternehmer sollte sich jedoch dessen bewusst sein, dass Geld in der Holding nicht sein Privatvermögen ist und die schrittweise Auszahlung nur in den Zeiten steuersparend erfolgen kann, in denen er geringe andere Einkünfte hat.


Darüber hinaus muss die Komplexität berücksichtigt werden und die Tatsache, dass mehrere Unternehmen zu verwalten sind. Dementsprechend hoch sind Aufwände sowie Kosten, zum Beispiel für Buchführung und Jahresabschlüsse, aber auch für die Gestaltung des gesamten Gebildes.

Jedem das Seine

Grundsätzlich gilt für die Holding, was in Bezug auf alle Entscheidungen gilt: Der Unternehmer muss genau abwägen, ob sich diese Form für ihn, seine Ziele sowie unter seinen Voraussetzungen lohnt und die Holdingstruktur dann optimal ausgestalten. Dies kann auch bedeuten, dass eine andere Struktur für ihn besser geeignet ist. Im Falle von Familienunternehmen ist dies übrigens oft eine GmbH & Co. KG.

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