Eine Verfahrensdokumentation ist zwingend erforderlich, um die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung bzw. der steuerlichen Aufzeichnungen zu belegen. Fehlt sie bei einer Betriebsprüfung oder ist sie zu beanstanden, kann das – insbesondere in der gegenwärtigen digitalen Welt – zum Verwerfen der Buchführung und teuren Hinzuschätzungen des Finanzamtes führen. Deshalb sollten alle Unternehmer, Selbstständigen und Freiberufler bzw. die Geschäftsführer in Deutschland einem Betriebsprüfer unbedingt ein vollständiges und korrektes Exemplar aushändigen können.
Im Video des IFU-Instituts erläutert Stefan Hoffmann, Betriebsprüfer in der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung:
Unabhängig davon beläuft sich die Arbeit an einer Verfahrensdokumentation nicht auf eine einmalige Aktion. Vielmehr müssen Veränderungen festgehalten werden und historisch nachvollziehbar sein. Doch wie oft muss die Verfahrensdokumentation überprüft werden? Wie lässt sich das am besten umsetzen? Genügt es, wenn die Änderungen versioniert sind und es eine entsprechende Änderungshistorie gibt? Oder müssen auch die Ergebnisse der Überprüfung aufgezeichnet werden, wie es die DATEV empfiehlt?
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